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Willkommen auf ataswiss



Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, welches bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Durch das Carnet ATA wird der Carnet-Inhaber bzw. dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben beim Grenzübertritt befreit.

Mit ataswiss ist es möglich, Carnet ATA-Gesuche mittels eines Web-Browser direkt online im Internet auszufüllen und an die zuständige Handelskammer zu übermitteln. Die Handelskammer erhält die Daten von ataswiss und kontrolliert diese. Die übermittelten Daten werden anschliessend auf die üblichen Carnet ATA Formulare gedruckt. Der ataswiss Anwender erhält je nach Wunsch das ausgestellte Carnet in der bisherigen Form per Post zugestellt oder kann es am Schalter der Handelskammer abholen.

Verwendungszweck

Das Carnet ATA kann für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Warenmuster zur Vorführung
  • Berufsmaterial
  • Ausstellungen, Messen, Kongresse

Gültigkeitsdauer

Das Carnet ATA ist 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wichtig: Die ausländischen Zollbehörden sind befugt, die Frist für die Wiederausfuhr z.B. auf zwei oder drei Monate zu verkürzen. Diese verkürzte Frist wird auf dem Einfuhrblatt-Stammabschnitt eingetragen und ist unbedingt einzuhalten, wenn auch das Carnet noch länger gültig ist. Nichtbeachten dieser Frist hat die Forderung der Eingangsabgaben im besuchten Land zur Folge!

Die Vorteile

Die Hauptvorteile von ataswiss gegenüber der heutigen Abwicklung des Carnet ATA liegen in der erheblichen Abkürzung und Vereinfachung des Ausstellverfahrens. Das bringt entscheidende Vorteile für die Carnet-Inhaber:

  • Für die ataswiss Carnet-Kunden entfällt die Bestellung und Vorrathaltung von Carnet-Formularen.
  • Der Antragsteller muss nur noch ein einziges "Formular" pro Carnet ausfüllen. Er ist befreit vom aufwendigen Handling mit dem zweiseitig auszufüllenden Gesuch-Formular und den zweiseitig auszufüllenden einzelnen Carnet-Blättern.
  • Alle ataswiss Eingaben der Kunden werden sofort validiert, womit das Fehlerpotential bedeutend reduziert werden kann. So wird eine hohe Qualität der in die Handelskammer übertragenen Daten erreicht.
  • Der Schriftverkehr per Post entfällt, was Zeitgewinn bedeutet.
  • Alle eingegebenen Carnet-Daten sind vom ataswiss-Kunden (nur die eigenen!) jederzeit wieder abrufbar. Dem Kunden wird Zusatznutzen generiert, indem er den Status seiner Carnets verfolgen und überprüfen kann. Über den Ablauf der Gültigkeit seiner offenen Carnets wird er frühzeitig per Erinnerungsschreiben informiert.
  • ataswiss-Kunden können auf sehr einfache und schnelle Art ein neues Carnet-Gesuch auf Basis bestehender Carnet-Daten erstellen.
  • ataswiss steht rund um die Uhr während 365 Tagen zur Verfügung!

Fragen zu ataswiss

Ihre Fragen zu ataswiss richten Sie bitte an Ihre zuständige Handelskammer.

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Nachrichten

Keine PDF-Warenlisten zu Carnet ATA ab 1. Mai 2023

Ab 01. Mai 2023 fallen die PDF-Warenlisten weg. Der Carnet-Inhaber muss entweder die Positionen einzeln eingeben unter Punkt 3 oder kann die CSV-Datei für den Upload externer Warenlisten verwenden. Sie finden die CSV-Liste im Register "Dokumente und Support". Der Button zum Hochladen von angehängten Warenlisten steht ab 01. Mai 2023 nicht mehr zur Verfügung.

Das Export-Team der SOHK hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

 

Russland, Weissrussland und Ukraine 

 Bis auf weiteres stellt die SOHK für Russland und Weissrussland keine Carnet ATA aus. Für die Ukraine sind Carnet ATA unter gewissen Bedingungen möglich.